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Lehr-Tool, kein Beratungs-Ersatz. Beitragssätze sind Stand 2025 — Anpassungen erfolgen regelmäßig durch den Gesetzgeber. Für individuelle Fragen zur Versicherung sind die jeweilige Krankenkasse, der Sozialversicherungsträger oder eine unabhängige Sozialberatung zuständig. Quelle: SGB III, V, VI, VII, XI (gemeinfreie amtliche Werke nach § 5 UrhG).